24.02.2012 – Schreiben vom Landkreis

Tja, scheinbar geht das beim Landkreis nicht so flüssig.
Heute kam ein Schreiben vom Landkreis, der Architekt möchte sich bitte beim Bauamt melden.
Das Haus würde auf, wie es so schön heißt, „nicht überbaubarem Grund stehen“.
Kurz gesagt, es ist nicht innerhalb der Bebauungsgrenzen.
Ich habe mit Hr. Gerdes telefoniert, dem Chef von Hr. Rast, und ihm das Ganze geschildert und den Brief als PDF hinterher geschickt.
Er will sich Montag gleich darum kümmern.

Erwähnt sei zwischendurch, die Besichtigungen sowohl durch FIBAV Interessenten als auch durch Engel & Völkers Interessenten laufen nebenbei weiter.

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